Immobilie in Scheidung
Zunächst ist es wichtig festzustellen, wer der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist. Der Grundbucheintrag liefert diese Informationen. Die Zahlungen der Beteiligten sind nicht immer ein zuverlässiger Indikator für das Eigentum.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung bleiben die Eigentumsverhältnisse in der Regel unberührt. Die Partner haben die Möglichkeit, gemeinsam zu entscheiden, wie mit der Immobilie verfahren werden soll, beispielsweise:
Verkauf oder Vermietung,
Übertragung an einen Partner oder Teilung in separate Wohneinheiten.
Kann keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit, eine Teilversteigerung beim Amtsgericht zu beantragen, um die Anteile zu versteigern.
Immobilie in Scheidung
Zunächst ist es wichtig festzustellen, wer der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist. Der Grundbucheintrag liefert diese Informationen. Die Zahlungen der Beteiligten sind nicht immer ein zuverlässiger Indikator für das Eigentum.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung bleiben die Eigentumsverhältnisse in der Regel unberührt. Die Partner haben die Möglichkeit, gemeinsam zu entscheiden, wie mit der Immobilie verfahren werden soll, beispielsweise:
Verkauf oder Vermietung,
Übertragung an einen Partner oder Teilung in separate Wohneinheiten.
Kann keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit, eine Teilversteigerung beim Amtsgericht zu beantragen, um die Anteile zu versteigern.
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